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   OLG Naumburg, 07.06.2011 - 9 U 213/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33609
OLG Naumburg, 07.06.2011 - 9 U 213/10 (https://dejure.org/2011,33609)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.06.2011 - 9 U 213/10 (https://dejure.org/2011,33609)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 9 U 213/10 (https://dejure.org/2011,33609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Schriftform des Mietvertrages: Widersprüchliche Regelungen über wesentliche Vertragsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen widersprüchlicher mietvertraglicher Regelungen über eine Verlängerungsoption der Mietzeit auf das Schriftformerfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 126
    Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widersprüche im Mietvertrag: Was gilt bzgl. der Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widersprüche im Mietvertrag: Was gilt bezüglich der Kündigung? (IMR 2011, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 11597
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 135/99

    Nichteinhaltung der Schriftform für einen Immobilienmietvertrag im Falle

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.06.2011 - 9 U 213/10
    Da sich aus dem Mietvertrag und dessen Anlage 1 nicht ableiten lässt, welcher Vereinbarung die Parteien den Vorzug geben wollten - während der Vertragsverhandlungen möglicherweise zutage getretene Umstände, die in der Vertragsurkunde keinen Ausdruck gefunden haben, können bei der Auslegung nicht berücksichtigt werden (Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 133, Rn. 19, m.w.N.) -, ist eine schriftlich verkörperte Willensübereinstimmung, wie diese für eine der Schriftform genügende Vereinbarung erforderlich wäre, nicht erklärt worden (vgl. insoweit auch OLG Rostock, Urteil vom 21.08.2000, Az.: 3 U 135/99, zitiert nach juris, Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 10 U 39/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 07.06.2011 - 9 U 213/10
    Da die Parteien in der Vertragsurkunde, die mit den Unterschriften der Klägerin sowie eines Bevollmächtigten der Beklagten versehen war, die Anlagen 1 und 2 zu Vertragsbestandteilen erklärten und die Anlagen wiederum den Mietvertrag vom 11. Januar 1996 in Bezug nahmen, hätte sich aus einer verspäteten Unterzeichnung der Anlage 1 von Seiten der Beklagten als der Vermieterin ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis nach § 566 BGB a. F. nicht begründet (Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 550 BGB n. F., Rn. 42, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.1995, Az.: 10 U 39/95, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 26.11.2020 - 5 U 112/19

    In Bezug genommener Lageplan nicht beigefügt: Verstoß gegen Schriftform

    Die Schriftform wird im Übrigen auch dann nicht eingehalten, wenn der Vertrag (durch Auslegung nicht zu beseitigende) widersprüchliche Regelungen zu wesentlichen Punkten wie der Vertragslaufzeit bzw. dem Vertragsbeginn enthält (BGH, Urteil vom 02.11.2005 - XII ZR 212/03, BeckRS 2005, 13987; KG, Urteil vom 21.01.2016 - 8 U 164/15, BeckRS 2016, 5783 Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 20.05.1999 - 1 U 123/98, BeckRS 1999, 30060409; OLG Naumburg, Urteil vom 07.06.2011 - 9 U 213/10, BeckRS 2012, 11597; Leo, in: BeckOK, MietR, 20. Edition, Stand: 01.03.2020, § 550 BGB Rn. 102).
  • OLG Rostock, 09.07.2020 - 3 U 78/19

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch Mieter wegen schwerer Erkrankung

    Kann so festgestellt werden, was die Parteien geregelt haben, liegt ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis nicht vor (OLG Naumburg, Urt. v. 07.06.2011, 9 U 213/10, GuT 2012, 363; Schweizer in Guhling/Günter, a.a.O., § 550, Rn. 36; Herrlein/Kandelhard/Both, MietR, 4. Aufl., § 550, Rn. 14 Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 550, Rn. 10; Bub in Bub/Treyer, Handbuch der Wohn- und Geschäftsraummiete, 5. Aufl., Rn. 1892).
  • OLG Rostock, 09.07.2020 - 3 U 79/19

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch Mieter wegen schwerer Erkrankung

    Kann so festgestellt werden, was die Parteien geregelt haben, liegt ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis nicht vor (OLG Naumburg, Urt. v. 07.06.2011, 9 U 213/10, GuT 2012, 363; Schweizer in Guhling/Günter, a.a.O., § 550, Rn. 36; Herrlein/Kandelhard/Both, MietR, 4. Aufl., § 550, Rn. 14 Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 550, Rn. 10; Bub in Bub/Treyer, Handbuch der Wohn- und Geschäftsraummiete, 5. Aufl., Rn. 1892).
  • OLG Hamm, 05.06.2020 - 30 U 163/19

    Auch formbedürftige Vertragsklauseln sind auszulegen

    In dem dem Urteil des OLG Naumburg (BeckRS 2012, 11597) zugrunde liegenden Sachverhalt schließlich lag ein eindeutiger Widerspruch zu der Verlängerung der vereinbarten festen Mietdauer vor, die einmal durch Ausübung des dem Mieter eingeräumten Optionsrechts, nach einer anderen Regelung aber schon durch das Unterlassen einer Kündigung seitens des Mieters bewirkt werden sollte.
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